Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA g.A.) nach DGUV Regel 112-198 / 199
Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA g.A.) nach DGUV Regel 112-198 und Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen nach DGUV Regel 112-199
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen und die Nutzung von „Persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz – PSA g.A.“ unterliegen zahlreichen Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Grundsätzen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, PSA Benutzerverordnung, DGUV R 112-198, DGUV R 112-199,…), welche von deren Anwendern als sog. “Bringschuld” vorausgesetzt werden. Um den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Nutzer gewährleisten zu können und Arbeitgeberpflichten abzudecken, bieten wir Ihnen Unterweisungen bezüglich der “Handhabung von PSA gegen Absturz” sowie die „Rettung aus der PSA gegen Absturz“ nach dem aktuellen Stand der Regeln und der Technik (ehem. BGR 198 und BGR 199).
Unsere 1 – 2 tägigen Unterweisungen (je nach Gewerk und Bedarf) bzw. jährlichen Wiederholungsunterweisungen (09:00 – 17:00 Uhr), welche aus einem Theorie-, einem Praxisteil sowie Rettungsübungen bestehen, finden regelmäßig in unserem Schulungszentrum in Hohenbrunn / München oder direkt bei Ihnen vor Ort statt.
Gerne bieten wir Ihnen auch Schulungen an, welche zeitlich und technisch speziell auf Ihren Arbeitsbereich geplant und zugeschnitten werden.
Für Gruppen ab 4 Personen bieten wir auch individuelle Termine oder werksinterne Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort an.
- Rechtliche Grundlagen
- Materialkunde
- Richtiger Umgang mit PSA gegen Absturz
- Praxisübungen mit verschiedenen Systemen
- Halte-, Rückhalte- und Aufgangsysteme
- Individuelle Rettungskonzepte und Rettungssysteme mit
- Rettungsübungen
- Anschlagpunkte und Sicherungssysteme
- Medizinische Grundlagen
- Einfache Sturzphysik
- Gefährdungsermittlung / Einsatzplanung
- Mindestalter 18 Jahre
- Physische und psychische Unversehrtheit
1-tägige Wiederholungsunterweisung oder firmeninterne, objektbezogene Unterweisung
300,00 € Kursgebühr
+ 57,00 € MwSt. (19 %)
357,00 € Gesamtkosten
2-tägiger Erstanwenderlehrgang
500,00 € Kursgebühr
+ 95,00 € MwSt. (19 %)
595,00 € Gesamtkosten
Leihausrüstungen sind im PSA g.A. Anwenderlehrgang oder der PSA g.A. Wiederholungsunterweisung inklusive
Die Ausrüstung wird für PSA g.A. Schulungen grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eigene mitgebrachte Ausrüstung muss nach DGUV G 312-906 von einem Sachkundigen geprüft sein (Prüfzertifikat bitte mitbringen).
- 1-tägige Wiederholungsunterweisungen oder Erstanwenderschulungen: 2 VDSI Punkte
- 2-tägige Erstanwenderschulungen: 3 VDSI Punkte
Die nächsten Schulungstermine
Erstanwenderlehrgang PSA gegen Absturz (PSA g.A.) nach DGUV R 112-198/199
Wiederholungsunterweisung PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198/199
Erstanwenderlehrgang PSA gegen Absturz (PSA g.A.) nach DGUV R 112-198/199
Wiederholungsunterweisung PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198/199
Wiederholungsunterweisung PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198/199
Erstanwenderlehrgang PSA gegen Absturz (PSA g.A.) nach DGUV R 112-198/199
Wiederholungsunterweisung PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198/199
Erstanwenderlehrgang PSA gegen Absturz (PSA g.A.) nach DGUV R 112-198/199
Wiederholungsunterweisung PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198/199

Markus Daffinger
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