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AGB

1 – Teilnahmeberechtigung

An den angebotenen Kursen kann jede Person teilnehmen, welche die in der Kursbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin ganz oder teilweise von der Teilnahme am Kurs auszuschließen, sofern er / sie die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin  keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

2 – Anmeldung, Anmeldebestätigung

Die Anmeldung kann schriftlich per Mail oder über das Anmeldeformular unserer Homepage durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder erfolgen und gilt als verbindlich. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm / ihr gemachten Angaben selbst verantwortlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Eine telefonische Vorreservierung ist nicht möglich. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin erhält eine Anmeldebestätigung, durch die der Vertrag für beide Seiten bindend wird.

3 – Bezahlung

Die Bezahlung wird im Angebot bzw. der Rechnung geregelt.  Sollte die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet werden, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer / die Teilnehmerin von der Teilnahme am Kurs auszuschließen und die vollen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu verlangen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 100,– € pro Person.

4 – Preis, Leistungen

Die Kursgebühr versteht sich pro Person und umfasst ausschließlich die in der Kursbeschreibung aufgeführten Leistungen. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für die Leihgebühr der Ausrüstung nicht im Preis inbegriffen. Kann eine einzelne Kurseinheit wegen Ausfall des Kursleiters nicht stattfinden und ist auch kein Ersatz verfügbar, wird ein Ersatztermin vereinbart. Kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Ersatztermin nicht wahrnehmen und teilt er / sie dies dem Veranstalter bis spätestens 3 Tage nach Bekanntgabe des Ersatztermins schriftlich mit, hat er / sie hierfür Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr für die entfallene Kurseinheit.

5 – Rücktritt, Ersatzteilnehmer/-in

Der angemeldete Teilnehmer bzw. die angemeldete Teilnehmerin kann gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter schriftlich erklärt werden.

Erfolgt die Rücktrittserklärung des angemeldeten Teilnehmers / der angemeldeten Teilnehmerin 4 – 10 Tage vor Kursbeginn, so hat der Veranstalter Anspruch auf 50 % der Kursgebühr, mindestens aber die Höhe der Prüfungsgebühr pro Teilnehmer / Teilnehmerin, sofern nicht der Teilnehmer / die Teilnehmerin den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden durch den Rücktritt entstanden ist.

Erfolgt die Rücktrittserklärung des angemeldeten Teilnehmers / der angemeldeten Teilnehmerin 1 – 3  Tage vor Kursbeginn, so hat der Veranstalter Anspruch auf 70 % der Kursgebühr, mindestens aber die Höhe der Prüfungsgebühr pro Teilnehmer / Teilnehmerin, sofern nicht der Teilnehmer / die Teilnehmrein den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden durch den Rücktritt entstanden ist.

Bei Nichterscheinen des Teilnehmers / der Teilnehmerin ohne schriftliche Absage oder einer Absage am Schulungstag hat der Veranstalter Anspruch auf 100% der festgelegten Kursgebühr.

Bei Abmeldungen von FISAT Industriekletterschulungen Level 1-3 sowie FISAT Wiederholungsunterweisungen hat der Veranstalter generell Anspruch auf 100 % der Kursgebühr, unabhängig der zeitlichen Abgabe der Rücktrittserklärung (abzüglich der Prüfungsgebühr bei FISAT Industriekletterschulungen Level 1-3).

Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Kann der angemeldete Teilnehmer / die angemeldete Teilnehmerin aus persönlichen Gründen nicht selbst am Kurs teilnehmen, ist er / sie berechtigt, dem Veranstalter bis zum 5. Tage vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer / eine Ersatzteilnehmerin  zu benennen. Der Veranstalter ist berechtigt, die durch den Aufwand der Umbuchung entstehenden Kosten mit 100,00 € zu pauschalieren und dem Teilnehmer / der Teilnehmerin in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, den Ersatzteilnehmer / die Ersatzteilnehmerin  abzulehnen, wenn diese/r nicht die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 1 erfüllt.

6 – Mindestteilnehmerzahl, Absage der Veranstaltung

Die Mindestteilnehmerzahl liegt, wenn nichts anderes angegeben ist, bei 4 Teilnehmern / Teilnehmerinnen pro Kurs. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs kurzfristig abzusagen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder mit einem anderen Kurs zusammen zu legen. Den angemeldeten Teilnehmern / Teilnehmerinnen wird in diesem Fall ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt. Bei Absage des Kurses werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurück erstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Kann der Kurs in Fällen “Höherer Gewalt” (z.B. ungünstigen Witterungsverhältnissen, Krankheit des Kursleiters, Stromausfall) nicht durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden, ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dem Teilnehmer entsteht hierdurch ein Anspruch auf vollständige bzw. anteilige Erstattung der bereits entrichteten Kursgebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

7 – Ausschluss

Der Kursleiter / die Kursleiterin ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer / eine Teilnehmerin  aus Sicherheitsgründen ohne Einhaltung einer Frist von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen, um den Teilnehmer / die Teilnehmerin selbst und / oder weitere Kursteilnehmer/-innen nicht zu gefährden sowie einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer / die Teilnehmerin:

  • erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
  • aufgrund seiner / ihrer körperlichen Leistungsfähigkeit gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist.
  • die in der Kursbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt.
  • Ausrüstung verwendet, die nicht den aktuellen Sicherheitsstandards und Normen entspricht.
  • die Benutzerordnung der Kletterhalle missachtet.
  • den Veranstaltungsverlauf nachhaltig stört.
  • sich rassistisch, sexistisch oder in ähnlicher Art und Weise respektlos äußert.
  • sich wiederholt den Anweisungen des Kursleiters widersetzt.
  • sich oder Dritte gefährdet.

Im Falle eines Ausschlusses besteht keinerlei Anspruch – weder ganz noch teilweise – auf Erstattung der gezahlten Kursgebühr.

8 – Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Bei Nichtantreten zum Kurs (sofern nicht Ziffer 5 gilt), vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise, Erkrankung oder Unfall des Teilnehmers / der Teilnehmerin oder Ausschluss durch den Kursleiter nach Kursbeginn hat der Teilnehmer / die Teilnehmerin keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Kursgebühr.

9 – Haftung, Versicherung

Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist sich den mit dem Klettern verbundenen Risiken bewusst. Seilzugangs- und Positionierungstechniken sowie die Anwendung der PSA gegen Absturz bergen erhöhte Unfall- und Verletzungsrisiken, welche auch durch professionelle Betreuung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt deshalb auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers / der Teilnehmerin. Es wird ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie eine gute körperliche Verfassung von allen Teilnehmern und Teilnehmerinnen vorausgesetzt. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verpflichtet sich, den Kursleiter / die Kursleiterin vor Kursbeginn über etwaige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin verzichtet hiermit auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter oder dem Kursleiter / der Kursleiterin aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit der Kursteilnehmer und Kursteilnehmerinnen, sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Kursleiters / der Kursleiterin. Bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Kursleiters / der Kursleiterin ist im Falle eines Unfalles die Haftung ausgeschlossen.
Es wird jedem Kursteilnehmer / jeder Kursteilnehmerin empfohlen, zur eigenen Absicherung eine Haftpflicht- und / oder Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken für “seilunterstützte Arbeitstechniken” bzw. “Arbeiten mit Absturzgefahr” abdeckt.

10 – Gewährleistung

Erbringt der Veranstalter Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Teilnehmer / die Teilnehmerin Abhilfe verlangen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Meldung eines Leistungsmangels beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, Abhilfe in der Form zu erbringen, dass er dem Teilnehmer / der Teilnehmerin gleichwertigen Ersatz für die nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung bietet. Der Veranstalter ist berechtigt, die Forderung auf Abhilfe abzulehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist. Der Teilnehmer / die Teilnehmerin ist berechtigt, für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung eine Herabsetzung der Kursgebühr (Minderung) zu verlangen. Wird die Veranstaltung aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar und leistet der Veranstalter hierfür keine Abhilfe, ist der Teilnehmer / die Teilnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dem Teilnehmer / der Teilnehmerin obliegt hierbei der Mängelnachweis.

Überarbeitet durch: Markus Daffinger / 17.05.2026