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AGB

1 – Teilnahmeberechtigung

An den angebotenen Kursen kann jede Person teilnehmen, welche die in der Kursbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen erfüllt. Der Veranstalter behält sich vor, den Teilnehmer ganz oder teilweise von der Teilnahme am Kurs auszuschließen, sofern er die geforderten Voraussetzungen nicht erfüllt. In diesem Fall hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr.

 

2 – Anmeldung, Anmeldebestätigung

Die Anmeldung kann schriftlich per Mail oder postal durch vollständiges Ausfüllen der Pflichtfelder des Anmeldeformulars erfolgen und gilt als verbindlich. Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm gemachten Angaben selbst verantwortlich. Die Kursplätze werden in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen vergeben. Eine telefonische Vorreservierung ist nicht möglich. Der Teilnehmer erhält eine Anmeldebestätigung, durch die der Vertrag für beide Seiten bindend wird.

 

3 – Bezahlung

Innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist die Zahlung der kompletten Kursgebühr fällig, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Bei kurzfristiger Anmeldung, d.h. 15 Tage oder kürzer vor Kursbeginn, ist die Zahlung sofort fällig. Sollte die Zahlung nicht, nicht fristgemäß oder unvollständig geleistet werden, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Teilnahme am Kurs auszuschließen und die vollen Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu verlangen, mindestens jedoch eine Bearbeitungsgebühr von 50,– € pro Person.

 

4 – Preis, Leistungen

Die Kursgebühr versteht sich pro Person und umfasst ausschließlich die in der Kursbeschreibung aufgeführten Leistungen. Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für die Leihgebühr der Ausrüstung nicht im Preis inbegriffen. Kann eine einzelne Kurseinheit wegen Ausfall des Kursleiters nicht stattfinden und ist auch kein Ersatz verfügbar, wird ein Ersatztermin vereinbart. Kann der Teilnehmer den Ersatztermin nicht wahrnehmen und teilt er dies dem Veranstalter bis spätestens 5 Tage nach Bekanntgabe des Ersatztermins schriftlich mit, hat er hierfür Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr für die entfallene Kurseinheit.

 

5 – Rücktritt, Ersatzteilnehmer

Der angemeldete Teilnehmer kann gemäß den nachfolgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss gegenüber dem Veranstalter schriftlich erklärt werden. Erfolgt die Rücktrittserklärung des angemeldeten Teilnehmers 1–7 Tage vor Kursbeginn, so hat der Veranstalter Anspruch auf 50% der Kursgebühr, mindestens aber die Höhe der Prüfungsgebühr pro Teilnehmer, sofern nicht der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden durch den Rücktritt entstanden ist. Bei Nichterscheinen des Teilnehmers ohne schriftliche Absage hat der Veranstalter Anspruch auf 100% der festgelegten Kursgebühr. Maßgeblich für den Zeitpunkt des Rücktritts ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Kann der angemeldete Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht selbst am Kurs teilnehmen, ist er berechtigt, dem Veranstalter bis zum 5. Tage vor Kursbeginn einen Ersatzteilnehmer zu benennen. Der Veranstalter ist berechtigt, die durch den Aufwand der Umbuchung entstehenden Kosten mit 20,– € zu pauschalieren und dem Teilnehmer in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus ist der Veranstalter berechtigt, den Ersatzteilnehmer abzulehnen, wenn dieser nicht die Teilnahmevoraussetzungen gemäß Ziffer 1 erfüllt.

 

6 – Mindestteilnehmerzahl, Absage der Veranstaltung

Die Mindestteilnehmerzahl liegt, wenn nichts anderes angegeben ist, bei 4 Teilnehmern pro Kurs. Wird diese Teilnehmerzahl nicht erreicht, ist der Veranstalter berechtigt, den Kurs kurzfristig abzusagen, auf einen späteren Zeitpunkt zu verlegen oder mit einem anderen Kurs zusammen zu legen. Den angemeldeten Teilnehmern wird in diesem Fall ein besonderes Kündigungsrecht eingeräumt. Bei Absage des Kurses werden bereits gezahlte Kursgebühren vollständig zurück erstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Kann der Kurs in Fällen “Höherer Gewalt” (z.B. ungünstigen Witterungsverhältnissen, Krankheit des Kursleiters) nicht durchgeführt bzw. zu Ende gebracht werden, ist der Veranstalter jederzeit berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Dem Teilnehmer entsteht hierdurch ein Anspruch auf vollständige bzw. anteilige Erstattung der bereits entrichteten Kursgebühr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

 

7 – Ausschluss

Der Kursleiter ist jederzeit berechtigt, einen Teilnehmer aus Sicherheitsgründen ohne Einhaltung einer Frist von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen, um den Teilnehmer selbst und / oder weitere Kursteilnehmer nicht zu gefährden sowie einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

Dies gilt insbesondere, wenn der Teilnehmer …

erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht.
aufgrund seiner körperlichen Leistungsfähigkeit gesundheitlichen Risiken ausgesetzt ist.
die in der Kursbeschreibung aufgeführten Voraussetzungen nicht erfüllt.
Ausrüstung verwendet, die nicht den aktuellen Sicherheitsstandards und Normen entspricht.
die Benutzerordnung der Kletterhalle missachtet.
den Veranstaltungsverlauf nachhaltig stört.
sich wiederholt den Anweisungen des Kursleiters widersetzt.
sich oder Dritte gefährdet.

Im Falle eines Ausschlusses besteht keinerlei Anspruch – weder ganz noch teilweise – auf Erstattung der gezahlten Kursgebühr.

 

8 – Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Bei Nichtantreten zum Kurs (sofern nicht Ziffer 5 gilt), vorzeitiger Abreise, verspäteter Anreise, Erkrankung oder Unfall des Teilnehmers oder Ausschluss durch den Kursleiter nach Kursbeginn hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Minderung der Kursgebühr.

 

9 – Haftung, Versicherung

Der Teilnehmer ist sich den mit dem Klettern verbundenen Risiken bewusst. Seilzugangs- und Positionierungstechniken bergen erhöhte Unfall- und Verletzungsrisiken, welche auch durch professionelle Betreuung nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Die Teilnahme an den Kursen erfolgt deshalb auf eigene Gefahr und eigenes Risiko des Teilnehmers. Es wird ein erhöhtes Maß an Eigenverantwortung und Umsichtigkeit sowie eine gute körperliche Verfassung von allen Teilnehmern vorausgesetzt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Kursleiter vor Kursbeginn über etwaige gesundheitliche Probleme in Kenntnis zu setzen. Der Teilnehmer verzichtet hiermit auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegenüber dem Veranstalter oder dem Kursleiter aufgrund leichter Fahrlässigkeit. Der Veranstalter haftet lediglich für Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit der Kursteilnehmer, sowie bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Kursleiters. Bei Zuwiderhandlung gegen die Anweisungen des Kursleiters ist im Falle eines Unfalles die Haftung ausgeschlossen.
Es wird jedem Kursteilnehmer empfohlen, zur eigenen Absicherung eine Haftpflicht- und / oder Unfallversicherung abzuschließen, welche die Risiken für “seilunterstützte Arbeitstechniken” abdeckt.

 

10 – Gewährleistung

Erbringt der Veranstalter Leistungen nicht vertragsgemäß, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Voraussetzung hierfür ist die unverzügliche Meldung eines Leistungsmangels beim Veranstalter. Der Veranstalter ist berechtigt, Abhilfe in der Form zu erbringen, dass er dem Teilnehmer gleichwertigen Ersatz für die nicht vertragsgemäß erbrachte Leistung bietet. Der Veranstalter ist berechtigt, die Forderung auf Abhilfe abzulehnen, wenn diese unverhältnismäßig ist. Der Teilnehmer ist berechtigt, für die Dauer der nicht vertragsgemäßen Leistungserbringung eine Herabsetzung der Kursgebühr (Minderung) zu verlangen. Wird die Veranstaltung aufgrund eines Mangels erheblich beeinträchtigt oder für den Teilnehmer nicht mehr zumutbar und leistet der Veranstalter hierfür keine Abhilfe, ist der Teilnehmer berechtigt, vom Vertrag zurück zu treten. Dem Teilnehmer obliegt hierbei der Mängelnachweis.