Wiederholungsunterweisung PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198/199

Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen und die Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz unterliegen zahlreichen Regeln und Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Grundsätzen, welche von deren Anwendern als sog. “Bringschuld” vorausgesetzt werden. Um den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Nutzer gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen Unterweisungen bezüglich der Anwendung “PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198” sowie der “Rettung aus der PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-199”.

Unsere 1-tägigen Wiederholungsunterweisungen (09:00 – 17:00 Uhr), welche aus einem Theorie- und einem Praxisteil sowie Rettungsübungen bestehen, finden regelmäßig in unserem Schulungszentrum in Hohenbrunn / München oder direkt bei Ihnen vor Ort statt.