Uhrzeit
- 9:00 - 17:00
Standort
Wiederholungsunterweisung PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198/199
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen und die Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz unterliegen zahlreichen Regeln und Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Regeln und Grundsätzen, welche von deren Anwendern als sog. “Bringschuld” vorausgesetzt werden. Um den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Nutzer gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen, jährlichen Wiederholungsunterweisungen bezüglich der Anwendung “PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-198” sowie der “Rettung aus der PSA gegen Absturz nach DGUV R 112-199”.
Unsere 1-tägigen Wiederholungsunterweisungen (09:00 – 17:00 Uhr), welche aus einem Theorie- und einem Praxisteil sowie Rettungsübungen bestehen, finden regelmäßig in unserem Schulungszentrum für Arbeiten mit Absturzgefahr in Hohenbrunn / München oder direkt bei Ihnen vor Ort statt.
Individuelle Anfragen bitte an: info@acs-muenchen.de
Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu den Unterweisungen finden Sie u.a. in folgenden Texten:
DGUV Regel 112-198: “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz”
DGUV Regel 112-199: “Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten”
DGUV Grundsatz 312-001: “Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen”