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- 9:00 - 17:00
Standort
FISAT Wiederholungsunterweisung Level 1-3
Die jährliche Wiederholungsunterweisung FISAT Level 1 bis Level 3 ist für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz bei seilunterstützten Arbeiten unerlässlich und wird vom Gesetzgeber geregelt und vom Fachverband FISAT umgesetzt. Die FISAT Zertifizierungen verlieren bei nicht regelmäßig durchgeführten Wiederholungsunterweisungen ihre Gültigkeit. Wir bieten die 1-tägigen Wiederholungsunterweisungen für FISAT Level 1-3 Zertifizierungen regelmäßig in unserem Schulungszentrum für Arbeiten mit Absturzgefahr Hohenbrunn bei München an.
Prüfungsordnung für Seilzugangs- und Positionierungstechniken (Version 24.2 gültig ab 1. Januar 2024):
Punkt 8. Wiederholungsunterweisung
8.1 Jede(r) vom FISAT zertifizierte Höhenarbeiter/-in muss eine jährliche Wiederholungsunterweisung nachweisen, die seiner/ihrer Qualifikationsstufe entspricht.
8.2 Eine nicht bestandene Prüfung eines höheren Levels kann auf schriftlichen Antrag bei der FISAT ZertOrga GmbH als Wiederholungsunterweisung gewertet werden. Anträge können ausschließlich über das am Tag der Prüfung verantwortliche Ausbildungsunternehmen gestellt werden.
8.3 Liegt nach Ablauf der Qualifikation kein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einer Wiederholungsunterweisung vor, muss die gesamte Prüfung der jeweiligen Qualifikationsstufe erneut abgelegt werden. In begründeten Einzelfällen kann eine Nachfrist von maximal 6 Monaten beantragt werden. Ein entsprechender Antrag muss schriftlich vor Ablauf der Qualifikation bei der FISAT ZertOrga GmbH eingegangen sein. Die besonderen Umstände sind zu begründen und nachvollziehbar zu belegen. In diesem Fall wird der neue Ausweis vom Tag der Wiederholungsunterweisung bis zum Tag nach dem Ablaufdatum des alten Ausweises plus ein Jahr ausgestellt.
8.4 An einer Wiederholungsunterweisung kann bereits 6 Monate vor Ablauf der gültigen Qualifikation teilgenommen werden. Der neu ausgestellte Ausweis ist vom Tag nach dem Ablaufdatum des alten Ausweises für ein Jahr gültig.
8.5 Aus Gründen der Qualitätssicherung dürfen Wiederholungsunterweisungen aller Qualifikationsstufen nur von Zertifizierern/-innen des FISAT durchgeführt werden.
8.6 Die Wiederholungsunterweisung kann nur für angemeldete Personen erfolgen. Die Anmeldung wird von den Ausbildungsunternehmen durchgeführt.
8.7 Wiederholungsunterweisungen können nicht gemeinsam mit Zertifizierungen durchgeführt werden.
8.8 Die Wiederholungsunterweisung dient der Auffrischung und Vertiefung der theoretischen und praktischen Kenntnisse der zertifizierten Höhenarbeiter/-innen sowie der Vermittlung neuer Kenntnisse. Für Aufsichtführende Höhenarbeiter/-innen werden
zusätzlich die Kenntnisse zur Erstellung von Gefährdungsermittlungen vertieft. Der zeitliche Umfang beträgt 8 Stunden.
8.9 Entsprechen die theoretischen oder die in den praktischen Übungen gezeigten Fähigkeiten der zertifizierten Höhenarbeiter/-innen nicht den Anforderungen der gültigen FISATRichtlinien, ist der/die Zertifizierer/-in verpflichtet, die Verlängerung des Ausweises zu verweigern. Nicht ausreichende praktische Fähigkeiten liegen vor, wenn ein(e) Teilnehmer/-in eine Fortbewegungs- oder Rettungstechnik nach zweimaligem Üben nicht in einer Art und Weise demonstrieren kann, dass dies zum Bestehen einer praktischen Prüfung ausreichen würde. Die Bewertung erfolgt analog der geltenden Bewertungskriterien für praktische Prüfungen. Eine intensive Nachschulung einzelner Teilnehmer/-innen, die zum Nachteil der anderen teilnehmenden Personen führt, kann nicht erfolgen.
8.10 Eine Nachunterweisung kann frühestens nach einer Woche durchgeführt werden. Sollten auch in der zweiten Wiederholungsunterweisung keine ausreichenden Fähigkeiten demonstriert werden, so muss die Prüfung der entsprechenden Qualifikationsstufe vollständig wiederholt werden. Ausnahmeregelung für Wiederholungsunterweisungen Level 2 und Level 3, Aufsichtführende(r) Höhenarbeiter/-in: Sollten auch in der zweiten Wiederholungsunterweisung keine ausreichenden Fähigkeiten demonstriert werden, kann der/die Höhenarbeiter/-in innerhalb von zwei Wochen einmalig an einer Wiederholungsunterweisung teilnehmen, die einer Qualifikationsstufe unter der aktuell gültigen Zertifizierungsstufe entspricht. Die Teilnahme ist schriftlich bei der FISAT ZertOrga GmbH zu beantragen. Entsprechen die theoretischen und in den praktischen Übungen gezeigten Fähigkeiten den Anforderungen dieser Ausbildungsstufe, wird der/die Teilnehmer/-in auf dieses Level heruntergestuft und zertifiziert. Die ursprüngliche Prüfungsordnung für Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP Qualifikation kann ausschließlich durch die erfolgreiche Teilnahme an der entsprechenden Prüfung wiedererlangt werden.
8.11 Der/die Höhenarbeiter/-in kann innerhalb von vier Wochen Widerspruch gegen die Bewertung seiner/ihrer Leistungen im Rahmen der Wiederholungsunterweisung einlegen. Maßgeblich ist dabei der Eingang des Widerspruchs bei der Geschäftsstelle des FISAT. Im
Fall eines Widerspruches werden alle Unterlagen anonymisiert und der Sachverhalt von drei Zertifizierern bewertet, die an der Wiederholungsunterweisung nicht beteiligt waren. Der/die den Einspruch erhebende Teilnehmer/-in wird über den Entscheid schriftlich
informiert.
8.12 Der Zertifizierer kontrolliert und dokumentiert am Tag der Wiederholungsunterweisung die
folgenden Zulassungsvoraussetzungen:
Für Teilnehmer/-innen Level 1 – gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeit, Nachweis über die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer, nicht älter als 24 Monate.
Für Teilnehmer/-innen Level 2 – gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeit, Nachweis über die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer, nicht älter als 24 Monate.
Für Teilnehmer/-innen Level 3 – gültige Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für diese Tätigkeit, Nachweis über die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer, nicht älter als 24 Monate.
8.13 Zulässige Teilnehmerzahl bei Wiederholungsunterweisungen:
Level 1 – 10 Teilnehmer/-innen
Level 2 – 8 Teilnehmer/-innen
Level 3 – 8 Teilnehmer/-innen
Bei gemischten Gruppen bestimmt die höchste Qualifikation einer teilnehmenden Person die maximale Teilnehmerzahl.
8.14 Die unterwiesenen Inhalte sind für jede teilnehmende Person vom/von der Zertifizierer/-in auf dem Formblatt Wiederholungsunterweisung zu dokumentieren.
8.15 Während der praktischen Übungen gelten die allgemeinen Sicherheitsregeln laut 1.4 dieser Prüfungsordnung.
8.16 Erfolgt ein Rücktritt nach Beginn der Wiederholungsunterweisung oder nimmt ein angemeldete Person an der Wiederholungsunterweisung nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, wird die Teilnahme als nicht erfolgreich gewertet. Der Grund für den Rücktritt ist unverzüglich mitzuteilen und spätestens am dritten Werktag nach dem Prüfungsdatum bei der FISAT ZertOrga GmbH nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich.
8.17 Wiederholungsunterweisungen können ausschließlich an abgenommenen Prüfungsstätten (vgl. 1.4.6 dieser Prüfungsordnung) angemeldet und durchgeführt werden.
Informationen zu den Schulungen und dem Arbeitsverfahren finden Sie u.a. unter:
https://www.fisat.de/
DGUV I 212-001: “Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren”
TRBS 2121 Teil 3: “Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen”