Uhrzeit
- 9:00 - 17:00
Standort
Erstanwenderlehrgang PSA gegen Absturz (PSA g.A.) nach DGUV R 112-198/199
Arbeiten in absturzgefährdeten Bereichen und die Nutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz unterliegen zahlreichen Regeln und Gesetzen (z.B. Betriebssicherheitsverordnung, PSA Benutzerverordnung, DGUV R 112-198, DGUV R 112-199,…), welche von deren Anwendern als sog. “Bringschuld” vorausgesetzt werden. Um den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit der Nutzer gewährleisten zu können, bieten wir Ihnen Unterweisungen bezüglich der Anwendung “PSA gegen Absturz” sowie der “Rettung aus der PSA gegen Absturz”.
Unsere 2-tägigen Erstanwenderschulungen (09:00 – 17:00 Uhr), welche aus einem Theorie- und einem Praxisteil bestehen, finden regelmäßig in unserem Schulungszentrum für Arbeiten mit Absturzgefahr in Hohenbrunn / München statt.
Zudem bieten wir Ihnen diese Unterweisungen auch firmenintern, individuell auf Ihren Arbeitsplatz bezogen.
Informationen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zu den Unterweisungen finden Sie u.a. in folgenden Texten:
DGUV Regel 112-198: “Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz”
DGUV Regel 112-199: “Benutzung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen zum Retten”
DGUV Grundsatz 312-001: “Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen”