Sachkundigenschulung „Überprüfung von PSA gegen Absturz“ nach DGUV G 312-906 (neue Auflage der DGUV 12/2017)

 In Allgemein

“Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – PSA g.A.” müssen regelmäßig und zuverlässig hohen Anforderungen entsprechen und daher in regelmäßigen Zeitabständen von einem befähigten Sachkundigen nach DGUV G 312-906 (ehem. BGG 906) geprüft werden.

ACHTUNG – WICHTIG:

Im Dezember 2017 wurde die DGUV-G 312 906 neu aufgelegt. Entsprechend wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Sachkundige nach DGUV G 312-906 stark verändert. Zudem wurden Themengebiete für verschiedene Gewerke eingeführt, welche zertifiziert werden können. Genauere Informationen finden Sie auf unserer Homepage „www.acs-muenchen.de“,  in der DGUV-G 312 906 (Stand 12 / 2017) oder telefonisch bei uns.

Der 2-tägige Grund- oder Basislehrgang beinhaltet bereits das Themengebiet PSA gegen Absturz für Anwender nach DGUV-R 112 198 und 199. Alle weiteren Themengebiete können individuell dazu gebucht werden und werden in einem oder mehreren Tagen zusätzlich behandelt. Diesbezüglich bitten wir darum, direkt bei uns anzufragen, da wir die Zusatzschulungen immer nach Bedarf und Notwendigkeit planen und anbieten.

Folgende Themengebiete werden nach DGUV G 312-906 angeboten:
Bitte die Voraussetzungen beachten!!

• PSAgA/RA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
• SRHT – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
• SZP – Seilzugangs- und Positionierungstechnik
• SKT – Seilklettertechnik (Baumpflege)
• Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr
• Bergsteigerausrüstungen:
• Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP)
• HIT
• Bergrettung

Die neue DGUV G 312-906 (Stand 12 / 2017) gibt folgende Zulassungsvoraussetzungen vor:

  • vollendetes 18. Lebensjahr
  • Gültige Zertifizierung in dem entsprechenden Sachgebiet
    (siehe DGUV-G 312 906 – Version Dez. 2017) wie folgt:
  • PSAgA/RA:
    Unterweisungsnachweise (z.B. PSA g.A. nach DGUV-R 112 198 / 199) oder Eingangstests
    Die theoretischen und praktischen Kenntnisse können auch
    im Rahmen der Qualifizierung durch eine Prüfung vor Ort nachgewiesen
    werden.
  • SRHT: Spezielles Retten aus Höhen- und Tiefen
    Übungsnachweise (Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen)
  • SZP: mindestens Level 1 eines anerkannten Fachverbandes
    (siehe DGUV Information 212-001)
  • SKT: mindestens SKT Level B (siehe GBG 1.1)
  • Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr:
    Grundlehrgang nach Empfehlung AGBF
  • Bergsteigerausrüstungen:
    fachsportliche Ausbildung oder Bergführereignungstest
  • Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP):
    Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP, mindestens Retter oder
    höherwertige Ausbildung
  • HIT: Nachweis Dienststelle, HIT Gruppe, Unterweisungsnachweise
    Bergrettung:
    Nachweis abgeschlossene Grundausbildung (Sommer-Winter-Lehrgang)

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung,

Markus Daffinger / Advanced-Climbing-Solutions
www.acs-muenchen.de
info@acs-muenchen.de
0049 (0) 179 75 61 486

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