Aktuelle Regelwerke für Industriekletterer und Höhenarbeiter
Sehr geehrte Kollegen,
anbei findet ihr eine grobe Auflistung wichtiger Regelungen, welche für Arbeiten mit Absturzgefahr und Industriekletterarbeiten relevant sind.
Die Umsetzung aller Regelungen ist eine sogenannte Bringschuld des Unternehmers und muss entsprechend für das Unternehmen und die Mitarbeiter umgesetzt werden.
Für Fragen stehen wir euch natürlich gerne zur Verfügung.
- Arbeitsschutzgesetz
- Betriebssicherheitsverordnung
- DGUV Vorschrift 1 – Grundsätze der Prävention
- Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates 2009/104/EG
- ASR A 2.1 – Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von Gefahrenbereichen
- TRBS 2121 Teil 3 – Gefährdung von Beschäftigten durch Absturz bei der Verwendung von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen
- DGUV I 212-001 – Arbeiten unter Verwendung von seilunterstützten Zugangs- und Positionierungsverfahren
- FISAT FSR – Sicherheits- und Arbeitsrichtlinie für Seilzugangs- und Positionierungstechniken
- DGUV R 112-198 – Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz
- DGUV R 112-199 – Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen
- PSA Benutzerverordnung – Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit
- DGUV G 312-906 – Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
- DGUV I 201-056 – Planungsgrundlagen von Anschlageinrichtungen auf Dächern
- DGUV G 312-001 – Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen
Empfohlene Beiträge