Sachkundige Überprüfung
Mit Sicherheit hoch hinaus
Sachkundige Überprüfung von PSA g.A., Leitern und Tritten sowie ortsfesten Leitern und Steigeisengängen
Sachkundige Überprüfung von PSA gegen Absturz nach DGUV G 312-906
“Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz” müssen regelmäßig und zuverlässig hohen Anforderungen entsprechen und daher in gewissen Zeitabständen, mindestens aber alle 12 Monate, von einem befähigten Sachkundigen überprüft werden.
Wir bieten Ihnen, durch unsere speziell geschulten und erfahrenen Sachkundigen nach DGUV G 312-906, die Überprüfung und Dokumentation Ihrer PSA gegen Absturz. Bei größeren Stückzahlen und auf Anfrage prüfen wir Ihr Equipment auch gerne bei Ihnen vor Ort.
Sachkundige Überprüfung von Leitern und Tritten nach DGUV I 208-016
Leitern und Tritte müssen regelmäßig, mindestens aber alle 12 Monate, durch eine befähigte, sachkundige Person nach DGUV I 208-016 geprüft werden. Diese Prüfung muss entsprechend schriftlich dokumentiert und den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Wir bieten Ihnen durch unsere speziell geschulten und erfahrenen Sachkundigen nach DGUV I 208-016 die Überprüfung und Dokumentation Ihrer Leitern und Tritte. Bei größeren Stückzahlen und auf Anfrage prüfen wir Ihr Equipment auch gerne bei Ihnen vor Ort.
Sachkundige Überprüfung von ortsfesten Leitern und Steigeisengängen nach DGUV I 208-032 und ASR 1.8.
Ortsfeste Leitern und Steigeisengänge müssen in regelmäßigen Abständen, mindestens aber alle 12 Monate, durch eine befähigte, sachkundige Person nach DGUV I 208-032 geprüft werden. Diese Prüfung muss entsprechend schriftlich dokumentiert und den Behörden zur Verfügung gestellt werden.
Wir bieten Ihnen durch unsere speziell geschulten und erfahrenen Sachkundigen nach DGUV I 208-032 die Überprüfung und Dokumentation Ihrer ortsfesten Leitern und Steigeisengänge.
Die DGUV Regel 112-198 für die Nutzung von „persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“ enthalten Forderungen, dass….
- ... der Unternehmer "Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA g.A.)" entsprechend den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Verhältnissen nach Bedarf, mindestens jedoch alle 12 Monate, auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen hat.
- ... beschädigte oder durch Absturz beanspruchte persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSA g.A.) der Benutzung zu entziehen sind, bis ein Sachkundiger der weiteren Benutzung zugestimmt hat.
- ... der Unternehmer feste Führungen (Schienen) von Steigschutzeinrichtungen, wenn nicht kürzere Fristen festgelegt sind, nach Bedarf auf ihren einwandfreien Zustand durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen hat.
- ... der Unternehmer persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz durch einen Sachkundigen warten zu lassen hat.
Markus Daffinger
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