Hallenordung

Ausbildungszentrum ACS / Friedrich-Bergius-Str. 21 / 85662 Hohenbrunn

“Seilunterstützte Zugangs- und Positionierungstechniken”, “Arbeiten mit Absturzgefahr” und das “Klettern” an sich bergen Risiken. Jeder ist grundsätzlich für die eigene Sicherheit verantwortlich und klettert auf eigene Gefahr. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder, beziehungsweise die ihnen anvertrauten Personen. Der Aufenthalt in und die Benutzung der Kletteranlage, insbesondere das Klettern, erfolgen ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung. Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit von ADVANCED-CLIMBING-SOLUTIONS und ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

Künstliche Klettergriffe unterliegen keiner Normung. Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen. Es wird keine Gewähr für die Festigkeit der angebrachten Griffe übernommen. Mit herabfallenden Klettermaterial ist stets zu rechnen. Lose oder beschädigte Griffe, Haken, Expressschlingen, Karabiner, etc. sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden. Tritte und Griffe, Haken sowie Umlenkeinrichtungen dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

Benutzungsberechtigt sind Personen, welche zu einer Aus- oder Fortbildung zugelassen sind sowie Erfüllungshilfen oder sonstigen Hilfspersonen.

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nach einer Einweisung und der Erlaubnis des Aufsichtspersonals (Mitarbeiter ACS) ausschließlich die Sportkletteranlage benutzen. Weitere Aufbauten dürfen nicht beklettert oder benutzt werden.

Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Sportkletteranlagen nur unter Aufsicht eines Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigten (Mindestalter 18 Jahre) benutzen.

Die geltenden berufsgenossenschaftlichen und gesetzlichen Vorgaben bezüglich “Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich” sind grundsätzlich einzuhalten.

Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

Verwendetes Material für Aus- und Fortbildungen muss nach DGUV G 312-906 von einem verantwortlichen Sachkundigen geprüft sein und nachgewiesen werden können. Eigens mitgebrachtes, nicht geprüftes Material, darf nicht verwendet werden.

Das Beklettern sämtlicher Anlagen im gesamten Ausbildungs- und Sportkletterbereich ist ausschließlich nur unter Aufsicht und Genehmigung eines von Advanced-Climbing-Solutions bestimmten Aufsichtsführenden erlaubt.

Im gesamten Hallen- und Ausbildungsbereich ist grundsätzlich Helmpflicht. Ausnahmen genehmigt ausschließlich der Aufsichtsführende Höhenarbeiter oder Ausbildungsleiter vor Ort.

Das Verzehren von Speisen und Getränken ist im Kletterbereich verboten und ausschließlich an den dafür vorgesehenen Orten zulässig.

Im gesamten Hallen- und Ausbildungsbereich ist RAUCHVERBOT. Das Rauchen, auch außerhalb der Halle, im von Advanced-Climbing-Solutions geliehenen Gurtzeug und Material ist grundsätzlich verboten.

Offenes Feuer und Hitze entwickelnde Werkzeuge oder Vorrichtungen sind im Hallen- und Ausbildungsbereich verboten. Bei Arbeiten, welche Hitze oder herumfliegende Teile verursachen, sind diese in ausreichender Entfernung und unter geeigneten Schutzmaßnahmen durchzuführen.

Das Hausrecht über die Ausbildungshalle ACS / Hohenbrunn übt Herr Markus Daffinger und die von ihm Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

Wer gegen die Hallenordnung verstößt, kann von Herrn Markus Daffinger und / oder die von ihm Bevollmächtigten dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage und des Ausbildungszentrums ausgeschlossen werden. Eine Kostenrückerstattung der Ausbildungsgebühr findet nicht statt. Das Recht, darüber hinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.