Sachkundigenschulungen nach DGUV I 208-032
Befähigte Person für die Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
In dieser Schulung werden Kenntnisse über die Notwendigkeit, die Funktion, die Beschaffenheit und die jährliche Wartung von ortsfesten Leitern sowie Steigeisengängen vermittelt. Das Wissen sowie praktische Kenntnisse für die Prüfung stehen dabei im Vordergrund. In welchen Zeitabständen eine Prüfung von ortsfesten Leitern und Steigeisengängen durchgeführt werden muss, ist von der Nutzung abhängig. Dies kann von einer jährlichen bis hin zu einer täglichen Tritt- und Leiterprüfung reichen. Dabei sind verschiedene Aspekte zu berücksichtigen wie z.B. das Führen eines Leiterkontrollbuches oder eines Prüfprotokolls. Mit der Schulung erlangt der Teilnehmer die Kenntnisse, die Prüfung und die Dokumentation eigenständig durchzuführen. Unsere Schulung entspricht der Betriebssicherheitsverordnung, den technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und der DGUV I 208-032.
Zielgruppe sind Personen, die gewerblich genutzte ortsfeste Leitern oder Steigeisengänge prüfen und ihren ordnungsgemäßen Zustand kontrollieren sollen.
Dauer der Schulung: 1-tägig (09 – 17 Uhr)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen (Betriebssicherheitsverordnung / DGUV I 208-032 / …)
- Befähigte Person gemäß TRBS
- Aufgaben und Pflichten der sachkundigen Person
- Normen und Vorschriften
- Prüfung von ortsfesten Leitern und Steigeisengängen
- Bestimmungsgemäße Verwendung von ortsfesten Leitern und Steigeisengängen
- Erstellen von Prüfprotokollen
- Abschlussprüfung
Dauer der Schulung: 1-tägig (09 – 17 Uhr)
Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Aufgaben und Pflichten der sachkundigen Person
- Normen und Vorschriften
- Prüfung von Leitern und Tritten
- Bestimmungsgemäße Verwendung von Ortsfesten Leitern sowie Steigeisengängen
- Erstellen von Prüfprotokollen
- Abschlussprüfung
Gerne bieten wir Ihnen auch firmeninterne, individuelle Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter an.
Voraussetzungen
Bitte beachten Sie die allgemeinen Anforderungen an Befähigte Personen laut der BetrSichV und TRBS 1203
- Die Stornomodalitäten entnehmen Sie den AGB´s
- Bei Nichterscheinen ohne Absage berechnen wir 100% der Kursgebühr
- Wir behalten uns vor, den jeweiligen Kurs bei zu wenigen Teilnehmern abzusagen
Gebühren
Kursgebühr (1-tägiger Kurs)
450,00 €
- 85,50 € MWSt. (19%)
535,50 € Gesamtkosten
Schulungsort
Fragen?
Sie haben noch Fragen zum Kursangebot? Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.