Ausbildung zum Sachkundigen nach DGUV G 312-906
für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen
“Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz – PSA g.A.” müssen regelmäßig und zuverlässig hohen Anforderungen entsprechen und daher in regelmäßigen Zeitabständen von einem befähigten Sachkundigen nach DGUV G 312-906 (Grundlagen zur Qualifizierung von Personen für die sachkundige Überprüfung und Beurteilung von persönlichen Absturzschutzausrüstungen – ehem. BGG 906) geprüft werden.
Bewertung VDSI: 2 VDSI Punkte
Unsere Ausbildungen zum Sachkundigen nach DGUV G 312-906 finden regelmäßig in unserem Schulungszentrum in Hohenbrunn / Bayern statt.
Für Gruppen ab 4 Personen bieten wir auch individuelle Termine oder werksinterne Schulungen direkt bei Ihnen vor Ort an.
ACHTUNG – WICHTIG:
Im Dezember 2017 wurde die DGUV G 312-906 neu aufgelegt. Entsprechend wurden die Zulassungsvoraussetzungen für Sachkundige nach DGUV G 312-906 stark verändert. Zudem wurden Themengebiete für verschiedene Gewerke eingeführt, welche zertifiziert werden können. Genauere Informationen finden Sie in der aktuellen DGUV G 312-906 (Stand 12 / 2017) oder telefonisch bei uns.
Der 2-tägige Grund- oder Basislehrgang beinhaltet bereits das Themengebiet PSA gegen Absturz für Anwender nach DGUV R 112-198 und 199. Alle weiteren Themengebiete können individuell dazu gebucht werden, insofern die Zertifizierungen dies zulassen. Diesbezüglich bitten wir darum direkt bei uns anzufragen, da wir die Zusatzbereiche immer nach Bedarf und Notwendigkeit planen und anbieten.
Folgende Themengebiete werden nach DGUV G 312-906 angeboten:
Bitte die Voraussetzungen beachten!!
• PSAgA/RA – Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
• SRHT – Spezielle Rettung aus Höhen und Tiefen
• SZP – Seilzugangs- und Positionierungstechnik
• SKT – Seilklettertechnik (Baumpflege)
• Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr
• Bergsteigerausrüstungen:
• Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP)
• HIT
• Bergrettung
Die neue DGUV G 312-906 (Stand 12 / 2017) gibt folgende Zulassungsvoraussetzungen vor:
- vollendetes 18. Lebensjahr
- Gültige Zertifizierung in dem entsprechenden Sachgebiet
(siehe DGUV Grundsatz 312-906 – Version Dez. 2017) wie folgt: - PSAgA/RA:
Unterweisungsnachweise (z.B. PSA g.A. nach DGUV Regel 112-198 / 199) oder Eingangstests
Die theoretischen und praktischen Kenntnisse können auch
im Rahmen der Qualifizierung durch eine Prüfung vor Ort nachgewiesen
werden. - SRHT: Spezielles Retten aus Höhen- und Tiefen
Übungsnachweise (Empfehlung der AGBF – Spezielle Rettung aus Höhen und
Tiefen) - SZP: mindestens Level 1 (siehe DGUV Information 212-001)
- SKT: mindestens Seilklettertechnik Level B (SKT B – siehe GBG 1.1)
- Ausrüstungen nach den Gerätesätzen für die Feuerwehr:
Grundlehrgang nach Empfehlung AGBF - Bergsteigerausrüstungen:
fachsportliche Ausbildung oder Bergführereignungstest - Seilgärten (SFA-S) und Seiltechnik in der Erlebnispädagogik (STEP):
Qualifizierte Person im Bereich SFA-S und STEP, mindestens Retter oder
höherwertige Ausbildung - HIT: Nachweis Dienststelle, HIT Gruppe, Unterweisungsnachweise
Bergrettung:
Nachweis abgeschlossene Grundausbildung (Sommer-Winter-Lehrgang)
- Die Stornomodalitäten entnehmen Sie den AGB´s
- Bei Nichterscheinen ohne Absage berechnen wir 100% der Kursgebühr
- Wir behalten uns vor, den jeweiligen Kurs bei zu wenigen Teilnehmern abzusagen
Kursgebühr (2-tägiger Basis- / Grundkurs)
690,00 €
- 131,10 € MwSt. (19%)
Unsere Sachkundigenschulungen (Basisschulungen) werden 2-tägig geplant, da wir die maximale Gruppengröße stark reduzieren (max. 6 Personen) und somit die Inhalte direkter vermitteln können.
Unsere Zertifikate werden NICHT mit einem Ablaufdatum versehen. Die Aufrechterhaltung des Zertifikates ist über die DGUV G 312-906 geregelt.
821,10 € Gesamtkosten
Sie haben noch Fragen zum Kursangebot? Rufen Sie uns einfach an, wir helfen Ihnen gerne weiter.