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Fortbildung zum Ausbildenden für „PSA gegen Absturz Anwenderschulungen“

Fortbildung zum Ausbildenden für „PSA gegen Absturz Anwenderschulungen“

nach DGUV G 312-001

Die Fortbildung zum Ausbildenden bieten wir aus rechtlichen sowie qualitativen Gründen ausschließlich firmenintern an. Die Schulungen beziehen sich intern auf spezielle, ortsgebundene Anwendungsbereiche und Gefahren sowie Personengruppen. Praktische Erfahrung sowie der korrekte Umgang mit den entsprechenden Ausrüstungs- und Rettungsgeräten wird vorausgesetzt.

Die Fortbildung basiert auf dem aktuellen DGUV Grundsatz 312-001:

Anforderungen an Ausbildende und Ausbildungsstätten zur Durchführung von Unterweisungen mit praktischen Übungen bei Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und Rettungsausrüstungen.

Diese Fortbildung richtet sich an Personen, welche bereits einschlägige praktische wie theoretische Erfahrungen im Bereich „Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz“ haben. Sie schafft die rechtliche wie technische Grundlage für spätere „PSA gegen Absturz Unterweisungen“ nach DGUV R 112-198 und 199.

Alle notwendigen Informationen bezüglich den Forderungen der DGUV entnehmen Sie der aktuellen DGUV G 312-001.

Da die Dauer und die damit verbundenen Kosten der Fortbildung stark abhängig von den Vorkenntnissen der Teilnehmer sind, bitten wir Sie, sich bezüglich der Kosten, der Dauer und Termine mit uns in Verbindung zu setzen.

Die Dauer der Schulung beträgt in der Regel 5-6 Tage und endet mit einer theoretischen wie praktischen Prüfung durch einen externen Prüfer.

  • 1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes – Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:

    • Grundsätze der Unfallverhütung:
    Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung), TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).

    • Verwendete Unterlagen:
    DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“,
    DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“,
    DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

    2. Allgemeine Grundlagen zur PSA gegen Absturz  und Rettungsausrüstung

    Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:

    • Auswahl der richtigen PSA gA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
    • Systemkompatibilität,
    • Gebrauchsanleitung der PSA gA/RA,
    • Kennzeichnung,
    • Gebrauchsdauer,
    • Pflege, Wartung, Lagerung,
    • bestimmungsgemäße Verwendung,
    • Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z. B. PSAgA und Atemschutz),
    • zusätzliche Ausrüstung,
    • Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
    • wiederkehrende Prüfung,
    • auftretende Kräfte und Energien,
    • Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten,
    • Gefahren durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Freileitungen, Kranbewegungen, Schüttgüter in Silos, Chemikalien, Wasser),
    • Verweis auf spezifische Schutzmaßnahmen (z. B. Befahren von Behältern, Hygiene),
    • Betriebsanweisung,
    • Rettungskonzept.

    3. Bauarten und praktische Anwendung der PSA gA/RA

    Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:

    • Systeme (Auffang-, Rückhalte-, Positionierungssysteme),
    • Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
    • Verbindungselemente,
    • Verbindungsmittel,
    • Falldämpfer,
    • Höhensicherungsgeräte,
    • mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung,
    • mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung,
    • Rettungsgurte, Rettungsschlaufen,
    • zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,
    • Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,
    • Beurteilung der Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes für temporär verwendete Anschlagmöglichkeiten,
    • Anschlagtechnik (Reduktionsfaktoren der Festigkeit durch Kanten, Knoten und Winkel von Schlingen und Seilen),
    • Teleskopstangen,
    • Sicht- und Funktionsprüfung,
    • Sturzraumbeurteilung (Sturzstrecke, Sicherheitsabstände).

    4. Rettung

    Übungen zur Rettung beinhalten:

    • Rettungsverfahren:
    Rettung nach oben oder nach unten,
    Rettung aktiv oder passiv,
    • Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
    • Entlastungsverfahren,
    • Sicht- und Funktionskontrolle der RA.

    5. Erste Hilfe

    Als Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:

    • besondere Gefahren durch Hängetrauma,
    • abweichende Schocklagerung,
    • besondere Gefahren unter veränderten atmosphärischen Bedingungen.

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Gültiger Anwenderlehrgang PSA g.A. nach DGUV R 112-198 und DGUV R 112-199 (max. 12 Monate alt)
  • Berufliche Erfahrung im Bereich PSA gegen Absturz (mind. 1 Jahr praktische Berufserfahrung)
  • Praktische Tätigkeit im Bereich PSA g.A. – mind. 15 Tage / Jahr (siehe DGUV G 312-001)
  • Gültiger Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 24 Monate) oder höherwertige Ausbildung
  • Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr (ehem. G41)
  • Geistige und charakterliche Eignung (siehe DGUV G 312-001)
  • Einschlägige Erfahrung im Bereich „Arbeiten mit Absturzgefahr sowie div. Rettungstechniken”
  • Pädagogische und didaktische Fähigkeit, die Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis zu vermitteln
  • Gültiger Sachkundigenschein nach DGUV G 312-906

  • Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Diese begleichen Sie bitte bis spätestens 3 Tage vor Schulungsbeginn. Bei zu spätem Zahlungseingang erlischt der Anspruch auf Kursteilnahme. Bei späterer Abrechnung gelten die angegebenen Fristen.
  • Stornomodalitäten entnehmen Sie den AGBs.
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage berechnen wir 100% der Kursgebühr
  • Wir behalten uns vor, den jeweiligen Kurs bei zu wenigen Teilnehmern abzusagen

auf Anfrage

Die Ausrüstung wird  kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eigene mitgebrachte Ausrüstung muss nach DGUV-G 312 906 von einem Sachkundigen geprüft sein (Prüfzertifikat notwendig).

  • 1. Allgemeine Grundlagen des Arbeitsschutzes – Den Teilnehmenden sind folgende grundlegende Kenntnisse zur Unfallverhütung zu vermitteln:

    • Grundsätze der Unfallverhütung:
    Verantwortung im Arbeitsschutz (Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer, Haftung, Verantwortung), TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich).

    • Verwendete Unterlagen:
    DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“,
    DGUV Regel 112-198 „Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz“,
    DGUV Regel 112-199 „Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen“

    2. Allgemeine Grundlagen zur PSA gegen Absturz  und Rettungsausrüstung

    Für das Verständnis der Benutzung und der möglichen Gefährdungen sind folgende Inhalte zu vermitteln bzw. zu üben:

    • Auswahl der richtigen PSA gA/RA auf Basis der Gefährdungsbeurteilung,
    • Systemkompatibilität,
    • Gebrauchsanleitung der PSA gA/RA,
    • Kennzeichnung,
    • Gebrauchsdauer,
    • Pflege, Wartung, Lagerung,
    • bestimmungsgemäße Verwendung,
    • Kombination mit anderer PSA (Wechselwirkungen beachten, z. B. PSAgA und Atemschutz),
    • zusätzliche Ausrüstung,
    • Sicht- und Funktionsprüfung, Erkennen von Mängeln (Schäden, Ablegereife),
    • wiederkehrende Prüfung,
    • auftretende Kräfte und Energien,
    • Anschlageinrichtungen, Anschlagmöglichkeiten,
    • Gefahren durch äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Freileitungen, Kranbewegungen, Schüttgüter in Silos, Chemikalien, Wasser),
    • Verweis auf spezifische Schutzmaßnahmen (z. B. Befahren von Behältern, Hygiene),
    • Betriebsanweisung,
    • Rettungskonzept.

    3. Bauarten und praktische Anwendung der PSA gA/RA

    Es sind Kenntnisse und Fähigkeiten für die sichere Benutzung zu vermitteln über:

    • Systeme (Auffang-, Rückhalte-, Positionierungssysteme),
    • Anlegen und Benutzen eines Auffanggurtes,
    • Verbindungselemente,
    • Verbindungsmittel,
    • Falldämpfer,
    • Höhensicherungsgeräte,
    • mitlaufendes Auffanggerät einschließlich beweglicher Führung,
    • mitlaufendes Auffanggerät einschließlich fester Führung,
    • Rettungsgurte, Rettungsschlaufen,
    • zweite unabhängige Sicherung bei den Übungen,
    • Beurteilung und Verwendung von Anschlagpunkten,
    • Beurteilung der Tragfähigkeit des Bauwerkes/Untergrundes für temporär verwendete Anschlagmöglichkeiten,
    • Anschlagtechnik (Reduktionsfaktoren der Festigkeit durch Kanten, Knoten und Winkel von Schlingen und Seilen),
    • Teleskopstangen,
    • Sicht- und Funktionsprüfung,
    • Sturzraumbeurteilung (Sturzstrecke, Sicherheitsabstände).

    4. Rettung

    Übungen zur Rettung beinhalten:

    • Rettungsverfahren:
    Rettung nach oben oder nach unten,
    Rettung aktiv oder passiv,
    • Anschlagen der Rettungsausrüstung (Auswahl und Lage der Anschlagpunkte),
    • Entlastungsverfahren,
    • Sicht- und Funktionskontrolle der RA.

    5. Erste Hilfe

    Als Maßnahmen der Ersten Hilfe sind zu vermitteln bzw. zu üben:

    • besondere Gefahren durch Hängetrauma,
    • abweichende Schocklagerung,
    • besondere Gefahren unter veränderten atmosphärischen Bedingungen.

  • Mindestalter 21 Jahre
  • Gültiger Anwenderlehrgang PSA g.A. nach DGUV R 112-198/199
  • Berufliche Erfahrung im Bereich PSA gegen Absturz (mind. 1 Jahr praktische Berufserfahrung)
  • Gültiger Erste-Hilfe-Kurs (nicht älter als 24 Monate)
  • Gültige Arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten mit Absturzgefahr
  • Geistige und charakterliche Eignung
  • Einschlägige Erfahrung im Bereich „Arbeiten mit Absturzgefahr sowie div. Rettungstechniken”
  • Praktische Tätigkeit im Bereich PSA g.A. – mind. 15 Tage / Jahr
  • Pädagogische und didaktische Fähigkeit, die Ausbildungsinhalte in Theorie und Praxis zu vermitteln
  • Fachspezifische Ausbildung, Meister, Ingenieur, Techniker, SiGeKo, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ähnliches UND Nachweis einschlägiger Erfahrungen im Bereich PSA gegen Absturz
  • Empfohlen: Sachkundiger nach DGUV G 312-906

  • Mit der Anmeldung erhalten Sie eine Rechnung. Diese begleichen Sie bitte bis spätestens 3 Tage vor Schulungsbeginn. Bei zu spätem Zahlungseingang erlischt der Anspruch auf Kursteilnahme. Bei späterer Abrechnung gelten die angegebenen Fristen.
  • Stornomodalitäten entnehmen Sie den AGBs.
  • Bei Nichterscheinen ohne Absage berechnen wir 100% der Kursgebühr
  • Wir behalten uns vor, den jeweiligen Kurs bei zu wenigen Teilnehmern abzusagen

auf Anfrage

Die Ausrüstung wird  kostenfrei zur Verfügung gestellt. Eigene mitgebrachte Ausrüstung muss nach DGUV-G 312 906 von einem Sachkundigen geprüft sein (Prüfzertifikat notwendig).

Fortbildung zum Auszubildenden Für PSA

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